Willkommen in der Marktgemeinde Kronstorf

Gratis Stromtage oder -monat der Energie AG

Gratis Stromtage oder -monat der Energie AG

"FreistromTAGE" für alle

Was bekommen Konsument/-innen?
Alle Haushaltskund/-innen von Energie AG (inkl. Enamo Ökostrom GmbH) und Linz AG (inkl. Linz Öko Energievertriebs GmbH) bekommen einmalig im Jahr 2010 drei zusätzliche Freistromtage im Jahr. Diese Freistromtage sind nicht drei bestimmte Tage, sondern drei Durchschnittstage, die von der Jahresrechnung abgezogen werden.
Die Freistromtage sind nicht an eine Vertragsbindung gekoppelt – jeder Haushaltskunde kann sie bekommen. Der Rabatt liegt je nach Höhe der Rechnung bis zu 15 Euro im Jahr.

Wie kommen Konsument/-innen zu ihren „Freistromtagen“?
Die Freistromtage bekommen Sie, indem Sie formlos Ihren Energieversorger (Linz AG oder Energie AG) kontaktieren. Sie brauchen dazu KEIN besonderes Antragsformular – einfach anrufen, E-Mail schreiben oder ein formloses Blatt Papier mit Name, Adresse und Kundennummer beim Energieversorger und dem Vermerk „Bitte die AK-Freistromtage“ faxen bzw. schicken genügt. Die AK hat für Sie ein Online-Formular (getrennt für Linz AG und Energie AG), mit dem der Antrag auch gleich verschickt wird.“
Wichtig für den Antrag ist, die Kundennummer anzugeben.

FreistromMONAT“ für sozial Bedürftige

Was bekommen sozial Bedürftige?
Sozial Bedürftige bekommen im Jahr 2010 einmalig einen Freistrommonat angeboten. Dieser Monat ist ein Durchschnittsmonat (ein Zwölftel der Jahresrechung), der von der Jahresrechnung abgezogen wird. Der Rabatt entspricht in etwa der gesamten Strompreiserhöhung oder sogar etwas mehr.

Nachweis sozialer Bedürftigkeit
Der Sozialtarif ist an den Bezug einer bestehenden sozialen Beihilfe gebunden. Nur wer einen der folgenden sozialen Beihilfen bezieht, bekommt das Freistrommonat. Jede Beihilfe ist mit einem Nachweis (Kopie) verbunden, der beim Energieversorger vorgelegt werden muss:

OÖ. Wohnbeihilfe:
Nachweis ist der Bescheid des Landes OÖ, dass die Wohnbeihilfe von … bis bezogen wird. Dieser Bescheid kommt per Post an die Bezieher/-innen. Das Land Oberösterreich informiert alle Bezieher/-innen per Brief, der gleichzeitig auch die Bestätigung des Bezugs der Wohnbeihilfe ist und (nach Eintragen der Kundennummer) an den betreffenden Energieversorger weitergeschickt werden kann.

OÖ. Heizkostenzuschuss:
Der Betrag wird nach Bewilligung von der Gemeinde einfach überwiesen, es gibt keine Bestätigung. Der Nachweis ist daher der Kontoauszug.

Auch wer Sozialhilfe bekommt, hat (außer in einzelnen Ausnahmefällen) den Heizkostenzuschuss dabei. Nachweis ist die Bestätigung der Wohnsitzgemeinde oder des Sozialhilfeverbandes, dass Sozialhilfe bezogen wird. Diese wird den Bezieher/-innen zugeschickt. Die Stadt Linz informiert alle Bezieher/-innen per Brief, der gleichzeitig auch die Bestätigung des Bezugs der Sozialhilfe ist und (nach Eintragen der Kundennummer) an den betreffenden Energieversorger weitergeschickt werden kann.

Ausgleichszulage zur Pension:
Die Ausgleichszulage wird automatisch angewiesen. Nachweis ist die Verständigung über die Pensionshöhe, die allen Pensionsbezieher/-innen mit Jahreswechsel zugeschickt wurde. In dieser ist die Ausgleichszulage ausgewiesen. Alternativ stellt die PVA auf Anfrage eine solche Bestätigung nachträglich aus (Telefon 05 03 03 zum Ortstarif aus ganz Österreich).
Wie wird der „Freistrommonat“ beantragt?
Der Nachweis muss mit Angabe der Kundennummer (handschriftlich vermerkt reicht) an die betreffenden Energieversorger gefaxt oder per Briefpost geschickt werden

15.02.2010