Für den Antrag und die Ausstellung einer gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung ist eine Pauschalgebühr von € 26,00 zu entrichten ( Bankomatzahlung möglich ).
Für den Antrag und die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung für
- Kinder- und Jugendfürsorge oder
- Pflege und Betreuung oder
- terroristische und staatsfeindliche Strafsachen
ist jeweils eine Pauschalgebühr von € 29,00 zu entrichten. Diesem Antrag ist zwingend eine Bestätigung des aktuellen oder künftigen Arbeitgebers anzuschließen
Für die Antragstellung ist ein amtlich gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.