Strafregisterbescheinigung

Für den Antrag und die Ausstellung einer gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung ist eine Pauschalgebühr von € 26,00 zu entrichten ( Bankomatzahlung möglich ).

Für den Antrag und die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung für 

  • Kinder- und Jugendfürsorge oder 
  • Pflege und  Betreuung oder 
  • terroristische und  staatsfeindliche Strafsachen 

ist jeweils eine Pauschalgebühr von € 29,00 zu entrichten. Diesem Antrag ist zwingend eine Bestätigung des aktuellen oder künftigen Arbeitgebers anzuschließen

Für die Antragstellung ist ein amtlich gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.

Zuständig