Mit dem 01.12.2024 tritt das neue Landesgesetz über das Halten von Hunden in Oberösterreich (Oö. Hundehaltegesetz 2024 - Oö. HHG 2024) in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:
Es wird künftig zwischen kleinen und großen Hunden unterschieden
Als kleiner Hund gilt ein Hund bis zu einer maximalen Widerristhöhe von 40cm und 20kg Gewicht im ausgewachsenen Zustand. Für diese Hunde gibt es keine Änderungen – Sie benötigen nach wie vor den Sachkunde-Kurs.
Für große Hunde gilt die sogenannte „40/20-Regelung“ – also Widerristhöhe min. 40cm und 20kg Gewicht. Hundebesitzer von großen Hunden müssen zusätzlich zum vorgeschriebenen Sachkunde-Kurs eine Überprüfung der Alltagstauglichkeit durchführen lassen. Diese Überprüfung kann bei niedergelassenen Hundeschulen durchgeführt werden.
Hunde spezieller, gelisteter Rassen:
Als „spezielle Hunde“ gelten gemäß Oö. HHG 2024: Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander.
Besitzer der og. Rassen müssen folgende Auflagen erfüllen: Sachkunde-Kurs, Überprüfung der Alltagstauglichkeit, Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (eine Aufhebung dieser Pflicht per Bescheid ist nur nach erfolgreicher verhaltensmedizinischer Evaluierung möglich)
Auffällige Hunde:
Gilt Ihr Vierbeiner von Amts wegen (aufgrund eines Bescheides) als auffällig, müssen Sie zusätzlich zu den unter „Hunde spezieller Rassen“ aufgeführten Auflagen auch noch eine Zusatzausbildung absolvieren.
Die Anmeldung Ihres Hundes bei unserer Gemeinde hat innerhalb von 5 Werktagen nach Inbesitznahme zu erfolgen. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Anmeldeformular (incl. Angaben zur Rasse des Hundes, bei Mischlingen bitte unbedingt Hauptrasse angeben)
- Sachkundenachweis
- Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme EUR 725.000 pro Hund)
- bei großen Hunden, die das 12 Lebensmonat vollendet haben: Nachweis der Alltagstauglichkeitsprüfung (Frist zur Nachreichung 6 Monate ab Anmeldung)
- bei großen Hunden, die das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben: tierärztliche Bestätigung nach Vollendung des 12. Lebensmonats und Alltagstauglichkeitsprüfung bis spätestens zur Vollendung des 18. Lebensmonats
Formulare_Hunderegister_Anmeldung.pdf herunterladen (0.07 MB)
Ich habe meinen Hund bereits vor dem 01.12.2024 in Kronstorf ordnungsgemäß gemeldet, was ändert sich jetzt für mich?
Für bestehende Hundehalter von kleinen und großen Hunden gemäß og. Kategorisierung ändert sich wenig.
Neue Pflichten und Ausbildungserfordernisse gelten ab 1. Dezember 2024 für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterwechsel.
Für Hundehalter sogenannter „Spezieller Rassen“ gilt ab 01.12.2024 die Leinen- und Maulkorbpflicht bis zur erfolgreichen „Freitestung“ sowie die Pflicht zur Alterstauglichkeitsprüfung binnen sechs Monaten. Auch hier gibt es eine Ausnahme: Hat ihr Vierbeiner einer gelisteten Rasse zum 01.12.2024 sein achtes Lebensjahr bereits vollendet, müssen Sie keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Für alle Hundehalter gilt: Bestehende Sachkundenachweise und nach dem OÖ. Hundehaltegesetz 2002 erlassene Bescheide, etwa bei auffälligen Hunden, gelten auch unter dem neuen Hundehaltegesetz weiter.
Fragen rund um das neue Hundehaltegesetz beantworten Ihnen gerne niedergelassene Tierarztpraxen, Hundeschulen aber auch wir im Bürgerservice der Marktgemeinde Kronstorf sind sehr gerne für Sie da!
SKN_Anmeldeformular_Steyr.pdf herunterladen (0.31 MB)
SKN_Termine_Steyr_2025_1_.pdf herunterladen (0.13 MB)
Sachkunde_Enns_1.HJ_25.pdf herunterladen (0.34 MB)