Hundehaltung

Hunde

Die Hundehaltung unterliegt den Bestimmungen des OÖ Hundehaltegesetzes 2002.

Hunde, die älter sind als 12 Wochen, sind binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat

Der Meldung sind anzuschließen:

  • der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis 
  • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. € 725.000,-  besteht
  • Registrierungsbetätigung aus der Heimtierdatenbank gem. § 24 a Abs. 5 TschG

Im Zuge der Anmeldung wird auch die amtliche Hundemarke (Selbstkosten  EUR 4,00) ausgegeben.  Die Hundeabgabe ist jährlich zu entrichten und beträgt 40,- Euro pro Hund.  Für Wachhunde (bei Betrieben und Landwirtschaften) ist eine Hundeabgabe in Höhe von EUR 20,00 zu entrichten.

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesebaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichen/chipen zu lassen. Weiters hat eine Meldung bei der Heimtierdatenbank des Bundes zu erfolgen (entweder über Tierarzt oder Bezirkshauptmannschaft).

Bei  Abmeldung eines Hundes (zB durch Tod, Verkauf,..) ersuchen wir Sie um Mitteilung.

Nähere Informationen erhalten Sie im Meldeamt/Bürgerservice,  Tel. 07225 8256- 20 Frau Petra Moser-Fuchs  Mail: gemeinde@kronstorf.ooe.gv.at

Hundea.pdf herunterladen (0.08 MB)

Info_Neuanmeldung_Rechte_Pflichten.pdf herunterladen (0.1 MB)


Termine Sachkundenachweis für Hundehalter


Ankündigung_Hundehaltekurse_2024_1._HJ.pdf (0.12 MB)

SKN_Termine2024.pdf (0.13 MB)

ÖRV_Sachkundenachweis.pdf (0.16 MB)

Sachkundenachweise_aktuell_together[1].pdf herunterladen (0.08 MB)