Reparaturbonus II

Waschmaschine

Reparaturbonus II

Reparaturdienstleistungen 

bei Elektrogroßgeräten für Privatpersonen



Ziel der Förderaktion ist es, durch das Reparieren von Elektrogeräten Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu vermeiden. Die Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern soll verlängert und damit der Wandel von der Wegwerfgesellschaft zu einer nachhaltigen Gesellschaft unterstützt werden.

Was wird gefördert?
Gefördert wird ausschließlich die Reparatur der nachstehend angeführten Elektrogeräte:
•    Elektro-Kochherd bzw. -Backofen
•    Fernsehgerät
•    Geschirrspüler
•    Handy
•    Kühl- und Gefriergerät
•    Waschmaschine

Gefördert werden nur Arbeitszeit und Materialkosten für Reparaturen von Fachbetrieben.

Das Ausmaß der Förderung beträgt 50 % der förderungsfähigen Brutto-Reparaturkosten, maximal 100 Euro pro Gerät.
Nähere Informationen zum Reparaturbonus finden Sie unter:

Weitere Infos zum Reperaturbonus

Antrag