Kommunalinvestitionsgesetz 2023 und 2025 Mittelverwendung

Kommunalinvestitionsgesetze (KIG 2020, 2023 u. KIG 2025)

Das Bundesministerium für Finanzen hat per Gesetzesänderung bei den Kommunalinvestitionsgesetzen (KIG) gem. BGBl 25/2025 die bisherigen Zweckzuschüsse gem. KIG 2020, KIG 2023 und KIG 2025 in Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt.

Nunmehr gibt es keine Vorgaben mehr über die Art der Investition und sind keine Nachweise und Abrechnungen mehr gegenüber dem Bund erforderlich.

Stattdessen ist über die Mittelverwendung eine Berichterstattung an den Gemeinderat erforderlich. Außerdem ist dieser Bericht auf der Homepage der Marktgemeinde zu veröffentlichen und das Land Oö. über den Bericht und Veröffentlichung zu informieren.


KIG_2023_Berichtspflicht_gemäß_§3_KIG_2023_GR-Bericht_24.09.2026.pdf herunterladen (0.1 MB)