Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 35 m², Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen usw. - § 26, Abs.1, oö.BauO.1994)
Bitte mitbringen:
- Anzeigeformular
- Skizze des Bauvorhabens
Gebühren lt. Oö. Grundverkehrs-Verwaltungsabgabenverordnung