Bauanzeigen

Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 35 m², Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen usw. - § 26, Abs.1, oö.BauO.1994)

Bitte mitbringen:

  • Anzeigeformular
  • Skizze des Bauvorhabens

Gebühren lt. Oö. Grundverkehrs-Verwaltungsabgabenverordnung

Zuständig