Vergaberichtlinien für Genossenschaftswohnungen

Richtlinien

 für die Vergabe von wohnbaugeförderten Miet- und Mietkaufwohnungen in Kronstorf, im Falle des Vorschlagsrechtes an eine Wohnungsgenossenschaft durch die Marktgemeinde Kronstorf.

Um einheitliche Berücksichtigungen der sozialen Kriterien für die Wohnungsvergabe bzw. das Vorschlagsrecht betreffend wohnbaugeförderte Miet- und Mietkauf-wohnungen in Kronstorf sicherzustellen, sind nachstehende Punkte zu beachten und dementsprechend zu bewerten.

Dabei gilt es festzuhalten, dass diese Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen des „Betreubaren Wohnens“ (AWIK I/II) keine Anwendung finden, da es dafür eigene Richtlinien des Landes OÖ gibt. Die Gemeinde strukturiert mit diesen Kriterien ihr Vorschlagsrecht. Die tatsächliche, formale Vergabe obliegt der jeweiligen Wohnungsgenossenschaft.

Bezugswert zur Heimatgemeinde Kronstorf

Hauptwohnsitz in Kronstorf                                                                                                4 Punkte

Ehemaliger Hauptwohnsitz in Kronstorf                                                                         3 Punkte

Familienangehörige/Lebenspartner/-innen mit Hauptwohnsitz in Kronstorf      2 Punkte

Arbeitsplatz, Kinder in Kronstorfer Schule/Kindergarten,                                           1 Punkt

ergänzend

sonstiger Bezug zu Kronstorf (z.B. Pflege von Angehörigen)                                   1  Punkt

Zeitlicher Eingang des Ansuchens

Sämtliche Personen, welche ein Wohnungsansuchen gestellt haben, werden über das Freiwerden einer Wohnung, die ihrem gewünschten Suchkriterien entspricht, seitens der Gemeindeverwaltung telefonisch bzw. schriftlich (Mail) informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme, ob das Ansuchen aufrechterhalten bleiben soll, bei der Gemeindeverwaltung aufgefordert. Diese Stellungnahme kann, aber muss nicht, auch im Rahmen des Wohnungssprechtages erfolgen und wird dort von den anwesenden Ausschussmitgliedern dokumentiert. Alle Stellungnahmen werden dem Ausschuss in seiner Beratung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis gebracht.

Sollte in Folge das Ansuchen zurückgezogen werden, so wird dieses gegenstandslos und findet keine Berücksichtigung. Gleiches gilt für den Fall, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung unbeantwortet bleibt.

 Die Ansuchen werden in chronologischer Reihenfolge wie folgt bewertet:

Pro angemeldeten Monat (egal ob 1. oder letzter Tag des Monats)                   1 Punkt

 Sollten sich die Suchkriterien zwischenzeitlich ändern, bleibt dennoch der ursprüngliche Ersteingang des Wohnungsansuchens Ausgangspunkt der Berechnung.

 Personenanzahl 

Pro Person, die in die Wohnung einziehen wird (egal welches Alter)              1 Punkt

 Dringlichkeit des Ansuchens

Körperliche Beeinträchtigung, Krankheit,                                                               3 Punkte

Trennung, Todesfall, Leistbarkeit der bestehenden Wohnung

(in Anlehnung an die RL für Wohnungsgenossenschaften)                              2 Punkte

Hausstandsgründung, Sonstige                                                                                1 Punkt

Sollten mehrere Dringlichkeitsgründe anfallen, so werden diese addiert. 

 Freiwilligenengagement

Im Sinne der freiwilligenfreundlichen Gemeinde Kronstorf wird bisheriges ehrenamtliches Engagement angerechnet:

Tätigkeiten in einer Blaulicht/-Rettungsorganisation

(Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz,…) oder führende

freiwillige Tätigkeit                                                                                                      2 Punkte

Freiwilliges gesellschaftliches Engagement in weiteren

Formen oder Tätigkeit in einem Verein                                                                  1 Punkt

(Vorlage einer Bestätigung)


Reihung weiterer Ansuchen

Für jenen Fall, dass der/die bei der Wohnungsvergabe Erstgereihte wider Erwarten die zu vergebene Wohnung nicht in Anspruch nimmt, erhält die nächstgereihte Person automatisch den Wohnungszuschlag.

 Das Punktesystem kommt nur zur Anwendung, wenn es mehrere Bewerber für eine Wohnung gibt.

Inkrafttreten

Diese Wohnungsvergaberichtlinie wurde in der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2023 durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Kronstorf beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Nach Ablauf eines Jahres werden diese Richtlinien neu evaluiert.