Grundsteuer

Die Grundsteuer wird mit dem Steuermessbetrag, welcher vom Finanzamt Linz festgelegt wird, errechnet.

Das Finanzamt errechnet den Grundsteuermessbetrag basierend auf dem Einheitswert jedes Grundstückes. Dieser Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Der Hebesatz wird vom Gemeinderat mittels Beschluss festgelegt. Der Hebesatz für die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) sowie für Grundstücke (B) beträgt 500 v.H.d. Steuermessbetrages.

Das bedeutet, der Steuermessbetrag wird mit 5 multipliziert. Beträgt der Steuerbetrag weniger als € 75,--/Jahr, so ist der gesamte Jahresbetrag per 15.05. jeden Jahres fällig. Übersteigt der Jahresbetrag € 75,--, so wird der Betrag geviertelt und diese Viertel-Anteile sind pro Quartal fällig.