Hundeabgabe - für einen Wachhund

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt20,00 €

Das Hundehaltegesetz 2002 sieht vor, dass Wachhunde grundsätzlich nur dort als solche gelten, wo sie einen landwirtschaftlichen, gewerblichen oder industriellen Betrieb zu sichern haben.
Mit anderen Worten: bei Privathäusern gibt es grundsätzlich keinen Wachhund mehr. Sogar für Hunde, die mitten im dunklen Wald ein einsam gelegenes Privathaus zu schützen haben, ist die höhere Abgabe fällig.