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Hundeabgabe für einen Wachhund € 30,-
Das Hundehaltegesetz 2002 sieht vor, dass Wachhunde grundsätzlich nur dort als solche gelten, wo sie einen landwirtschaftlichen, gewerblichen oder industriellen Betrieb zu sichern haben.Mit anderen Worten: bei Privathäusern gibt es grundsätzlich keinen Wachhund mehr. Sogar für Hunde, die mitten im dunklen Wald ein einsam gelegenes Privathaus zu schützen haben, ist die höhere Abgabe fällig.
Für alle sonstigen Hunde beträgt die Hundeabgabe € 50,- je Hund.
Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2025 erfolgt die Kundmachung von Gemeindeverordnungen nicht mehr durch Anschlag an der Amtstafel, sondern über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Nur die dort veröffentlichte Verordnung ist rechtlich verbindlich!
Ab diesem Zeitpunkt werden sämtliche neu beschlossenen Gemeindeverordnungen – mit wenigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen (z. B. Voranschlag, vorerst auch Flächenwidmungspläne) – ausschließlich über das RIS kundgemacht und können dort jederzeit online abgerufen werden:
👉 www.ris.bka.gv.at
Hundeabgabe (227 KB) - .PDF